Arbeitsrecht

für Unternehmen und Führungskräfte

Das Arbeitsrecht ist davon geprägt, dass sich „naturgemäß“ zwei Seiten mit häufig konträren Interessen gegenüberstehen: Arbeitgeber auf der einen Seite, Arbeitnehmer auf der anderen Seite – auch wenn das nicht zwangsläufig „Konflikt“ bedeuten muss.

Für die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern auf der einen Seite und Führungskräften auf der anderen Seite sind wir der Auffassung: Nur wer beide „Seiten“ kennt, kann beide Seiten optimal strategisch beraten und erfolgreich vertreten.

Deshalb unterstützen wir im Arbeitsrecht in der Kanzlei Dr. Rothballer mit Standorten in Garmisch-Partenkirchen und München ganz bewusst Arbeitgeber vom Start-up bis zum DAX-Konzern und Führungskräfte: sei es, dass es um allgemeine arbeitsrechtliche Fragen geht, um die Gestaltung und Verhandlung von arbeitsrechtlichen Verträgen bis hin zur Vertretung in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen – außergerichtlich und vor Gericht.

Rechtsanwalt Dr. Rothballer ist als Fachanwalt im Arbeitsrecht ein ausgewiesener Experte mit einer breiten arbeitsrechtlichen Erfahrung. Er hält regelmäßig zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen Fachvorträge, wie beispielsweise zu dem „perfekten Aufhebungsvertrag“ oder dem „Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer“. Ferner doziert er auch zur Transformation, dem Wandel im Arbeitsrecht und zur Betriebsratsvergütung.

Für Unternehmen

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Unternehmen sehen sich ständig und von der Unternehmensgründung an mit arbeitsrechtlichen Themen konfrontiert: beginnend bei Bewerbungsverfahren, über den Arbeitsvertrag, das laufende Arbeitsverhältnis und arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zu Fragen der Mitbestimmung in größeren Unternehmen. Hinzu kommt, dass das Arbeitsrecht geprägt ist von sich ständig entwickelnder Rechtsprechung.

Im Arbeitsrecht unterstützen wir Unternehmen und deren Personalabteilungen deshalb in allen arbeitsrechtlichen Themen. So sind wir Ihr Ansprechpartner in München und Garmisch-Partenkirchen und bei Bedarf im ganzen Bundesgebiet, wenn es um die Gestaltung individueller Verträge im Arbeitsrecht geht: um Arbeitsverträge – auch für Führungskräfte und z.B. angestellte Geschäftsführer und Vorstände –, aber auch um andere vertragliche Vereinbarungen im Arbeitsrecht wie z.B. Aufhebungsverträge – insbesondere auch für Führungskräfte –, aber auch um Betriebsvereinbarungen etc. Dabei stehen wir Ihrem Unternehmen mit dauerhafter begleitender oder punktueller Beratung zu Themen Ihrer tagtäglichen HR-Arbeit zur Verfügung, z.B. im Zusammenhang mit Low-Performern, Elternzeit & Elterngeld, Teilzeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung, aber natürlich auch, wenn es um personelle Maßnahmen wie z.B. Abmahnungen und (fristlose) Kündigungen geht.

Nicht zuletzt vertritt RA Dr. Thomas Rothballer Ihr Unternehmen als erfahrener Prozessanwalt in gerichtlichen Streitigkeiten: in Kündigungsschutzstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht, aber auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen über Aufhebungsverträge und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die einer gerichtlichen Klärung bedürfen (Lohnklage, Anspruch auf variable Vergütung etc.), oder als Ihr anwaltlicher Vertreter z.B. in Einigungsstellenverfahren.

Auch im kollektiven Arbeitsrecht ist Dr. Rothballer regelmäßig bei Restrukturierung (Personalabbau, Synergien etc.) und den damit verbundenen Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften gefragt.

Eine besondere Expertise hat Herr Dr. Rothballer im Bereich der Betriebsratsvergütung. Die speziellen gesetzlichen Regelungen und die vielschichte Rechtsprechung führen dazu, dass dieses Thema besonderer Beachtung bedarf. Herr Dr. Rothballer hat eine überregional bekannte Fachexpertise und hält hierzu auch regelmäßig Vorträge. Er begleitet und berät eine Vielzahl an Mandanten, wie deren (freigestellte) Betriebsratsmitglieder richtig zu vergüten sind.

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Für Führungskräfte

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Die Erfahrung und Erkenntnisse aus der Beratung von Unternehmen jeder Größe stellen wir im Arbeitsrecht auch langjährigen Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Führungskräften bis hin zu Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern zu Verfügung – natürlich jedoch nie in Fällen, in denen es Interessenskollisionen geben könnte.

So sind wir anwaltliche Vertreter für Führungskräfte von Beginn der Tätigkeit bis ggf. zur Beendigung einer Zusammenarbeit und „Abwicklung“ des Arbeitsverhältnisses. Wir unterstützen Sie deshalb bereits bei der Verhandlung von Arbeitsverträgen bzw. Geschäftsführerverträgen – in der direkten Kommunikation mit dem künftigen Arbeitgeber oder aber auch „nur“ im Hintergrund. Ebenso beantworten wir gerne Ihre arbeitsrechtlichen Fragen, die sich im Laufe der Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber stellen können, z.B. zum Thema variable Vergütung oder Diskriminierung (Mobbing).

Natürlich stehen wir aber auch an Ihrer Seite, wenn es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, sei es einvernehmlich oder im Streit. Gerne unterstützen wir Sie in dieser Situation mit langjähriger Erfahrung, wenn es darum geht, nach Ihren Vorstellungen einen Aufhebungsvertrag möglichst inklusive einer angemessenen Abfindung und optimaler Regelungen zur Vertragsabwicklung zu verhandeln. Dabei sehen wir uns nicht nur als „anwaltlicher Vertreter“ Ihrer Interessen. Wir beraten und begleiten Sie in diesem Umbruchprozess im Sinne eines strategischen Coachings unter arbeitsrechtlichen Aspekten. Denn häufig gilt es in einer solchen Situation – ggf. bereits mit einem „neuen Angebot“ auf dem Tisch –, nicht nur aus dem Aufhebungsvertrag das Beste herauszuholen, sondern sich bereits im Hinblick auf eine neue Position bei einem anderen Arbeitgeber geschickt zu positionieren (z.B. Beendigungstermin etc.).

Natürlich sind wir aber auch Ihr Ansprechpartner und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht: entweder, wenn Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis arbeitgeberseitig nicht korrekt erfüllt werden (ausstehender Lohn, Abfindungszahlungen etc.), oder Sie sich gegen Maßnahmen wehren müssen (z.B. Abmahnung, Versetzung, Mobbing). Nicht zuletzt vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber mit besonderem Nachdruck, wenn es zu einer (fristlosen) Kündigung Ihres Arbeitsvertrages gekommen ist: wir prüfen in einem ersten Schritt die Wirksamkeit der Kündigung oder Änderungskündigung, stimmen mit Ihnen eine passende Strategie ab und gehen bei Bedarf gerichtlich mit einer (Änderungs-)Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vor.

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